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AGB

General Terms and Conditions (GTC) Digital Estate Group AG

1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 In allen Vertragsverhältnissen, in denen die Digital Marketing Concept GmbH ("VERTRAGSTELLER") Dienstleistungen für Kunden ("KUNDE") im Rahmen von Online-Marketing, Social-Media-Account-Management, Filmproduktion, Designleistungen, Texterstellung und redaktionellem Schreiben, Erstellung und Pflege von Websites erbringt, Programmierung von individuellen Webapplikationen für Websites und Beratungsleistungen in diesen Bereichen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") sowie die Bestimmungen des dem KUNDEN unter Bezugnahme auf diese AGB unterbreiteten und vom KUNDEN angenommenen Leistungsangebots einschließlich seiner Anlagen ("Vertrag" oder "Vertragsbestandteile"). Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge, ohne dass der KUNDE in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. Die definierten Begriffe aus dem zugrunde liegenden Vertrag gelten auch für die AGB. Widersprechen sich die AGB und der Vertrag, so geht der Vertrag diesen AGB vor.

1.2 Entgegenstehende und über den Vertragsbestandteil hinausgehende Bestimmungen - insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des KUNDEN - werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn solche Bedingungen einem Auftrag des KUNDEN beigefügt sind und der KUNDE diesen Auftrag ausführt, ohne diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu widersprechen.

2. Vertragsumfang, Vertragsabschluss, Schriftform

2.1 Diese AGB gelten auch für die vorvertraglichen Beziehungen zwischen dem KUNDEN und dem AUFTRAGGEBER.

2.2 Sofern im Leistungsangebot des KUNDEN nicht ausdrücklich anders angegeben, ist der KUNDE vier (4) Wochen an das Leistungsangebot gebunden. Vom KUNDEN abgegebene Angebote können vom KUNDEN innerhalb von vier (4) Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung angenommen werden.

2.3 Der Vertragsschluss, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle Willenserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Mit Ausnahme von Kündigungen wird die Einhaltung des Schriftformerfordernisses durch Textform (§ 126b BGB) sichergestellt. Die Parteien stellen klar, dass der Abschluss des Vertrages sowie nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages durch den Austausch von signierten .pdf-Kopien sowie durch die Nutzung von Diensten wie DocuSign oder Adobe sign dem Formerfordernis genügen. Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig und dürfen nicht getroffen werden. § 127 Abs. 2 BGB findet jedoch im Übrigen keine Anwendung.

2.4 Zusagen gleich welcher Art, die über diese AGB oder andere Vertragsbestandteile hinaus weitere Verpflichtungen des VERTRAGSTELLERS begründen, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den VERTRAGSTELLER mittels einer von der Geschäftsführung des VERTRAGSTELLERS unterzeichneten Erklärung.

3. vertragliche Verpflichtung, Festlegung von Fristen

3.1 Die vom KUNDEN gesetzlich oder vertraglich gesetzten Fristen müssen mindestens zehn (10) Werktage betragen, es sei denn, eine solche Dauer der Frist würde den KUNDEN unangemessen benachteiligen.

3.2 Will der KUNDE nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten Frist die vertragliche Leistung ablehnen oder will er vom Vertrag zurücktreten (z.B. Rücktritt, Kündigung) und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er die Ablehnung der vertraglichen Leistung, den Rücktritt vom Vertrag oder den Schadensersatzanspruch schriftlich unter Fristsetzung androhen. Nach Ablauf der gesetzten Frist kann der KUNDE verlangen, dass der AUFTRAGGEBER innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang einer Aufforderung durch den KUNDEN seine Rechte aus dem Fristablauf ausübt und entsprechend androht. In diesem Fall werden bereits erbrachte Leistungen nach diesen Bedingungen in Rechnung gestellt. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gilt Ziff. 9.

4. die Erbringung von Dienstleistungen

4.1 Der Umfang der Leistungen ist im Vertrag abschließend beschrieben. Ein Anspruch des KUNDEN auf weitere Leistungen besteht nicht.

4.2 Die vom AUFTRAGNEHMER zur Erfüllung des Vertrages eingesetzten Mitarbeiter sind nicht in den Betrieb des AUFTRAGNEHMERS eingegliedert und der AUFTRAGNEHMER ist ihnen gegenüber nicht weisungsbefugt. Der AUFTRAGGEBER darf nur dem vom AUFTRAGNEHMER im Vertrag benannten Ansprechpartner nach Maßgabe des beschriebenen Leistungsumfangs Weisungen erteilen.

4.3 Die Entscheidung, welche Mitarbeiter der VERTRAGSNEHMER einsetzt, liegt allein beim VERTRAGSNEHMER. Der VERTRAGSANBIETER kann die eingesetzten Mitarbeiter jederzeit abziehen und durch andere ersetzen. Der VERTRAGSANBIETER kann im Rahmen der Vertragserfüllung auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen nach eigenem Ermessen einsetzen.

4a. Erstellung, Änderung und Aktualisierung von Internetseiten
4a.1 Ist die Erstellung oder Änderung einer Internetseite vereinbart, stellt der KUNDE diese dem KUNDEN nach Fertigstellung in geeigneter Form (z.B. Datenträger, per E-Mail, Übertragung auf einen Internet-Server) zur Verfügung. Die Erstellung der Internetseiten erfolgt auf der Grundlage der im Vertrag vereinbarten Spezifikationen.

4a.2 Besteht keine genaue Vereinbarung über die Spezifikation, insbesondere die Wahl der Programmiertechnik und der grafischen und textlichen Gestaltung, ist der KUNDE berechtigt, alle für die Erstellung der Internetseiten erforderlichen Entscheidungen selbständig zu treffen. Der KUNDE kann jederzeit angeben, ob er von der ursprünglichen Spezifikation abweichen möchte ("Change Request"). Der KUNDE wird dem AUFTRAGGEBER nach genauer schriftlicher Mitteilung des Änderungswunsches ein Angebot über die Höhe der Vergütung und den Zeitaufwand für diese Änderung übermitteln.

4a.3 Die Leistungspflicht des AUFTRAGNEHMERS beschränkt sich auf die zum Zeitpunkt der Fertigstellung aktuellen und am häufigsten verwendeten Browserversionen. Die Funktionsfähigkeit und/oder fehlerfreie Darstellung der Internetseite in zukünftigen und/oder nicht vereinbarten Browserversionen kann nicht gewährleistet werden. Gleiches gilt für einen anderen als den im Vertrag vereinbarten Internetprovider.

4a.4 Die Mitwirkungspflichten des KUNDEN nach Ziffer 5 gelten entsprechend für die Erstellung von Internetseiten.

4a.5 Der AUFTRAGGEBER ist verpflichtet, einen Hinweis auf den AUFTRAGNEHMER in zumutbarem Umfang auf den erstellten Internetseiten zu dulden, zu deren Nutzung er berechtigt ist. Dieser Hinweis kann mit einem Verweis auf die Internetseiten des AUFTRAGNEHMERS verbunden werden.

4a.6 Soweit einzelne Rechtstexte, z.B. Impressum und/oder Datenschutzerklärung, vom KUNDEN zur Verfügung gestellt werden, handelt es sich lediglich um Vorschläge, die mit größtmöglicher Sorgfalt auf Basis der vom KUNDEN gemachten Angaben erstellt wurden. Für die Einbindung rechtskonformer und anwaltlich geprüfter Rechtstexte ist der KUNDE verantwortlich.

4b. Eintrag in Suchmaschinen
4b.1 Vereinbaren der KUNDE und der AUFTRAGNEHMER die Eintragung bestimmter Inhalte in Online-Suchmaschinen (z.B. Google), so gilt die Eintragung des jeweiligen Inhalts bzw. der Internetseite bei der vereinbarten Online-Suchmaschine als Leistungserbringung. Der AUFTRAGGEBER nimmt zur Kenntnis, dass der AUFTRAGGEBER keinen Einfluss darauf hat, ob und wann eine Veröffentlichung erfolgt und dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte nach der Anmeldung für die Suchmaschine allgemein zugänglich sind.

4c. Online-Marketing

4c.1 Vereinbaren der KUNDE und der AUFTRAGGEBER die Erbringung von Online-Marketing-Dienstleistungen (z.B. Google-Werbung, Facebook-Ads), so handelt der AUFTRAGGEBER im Namen des KUNDEN.

4c.2 Der AUFTRAGNEHMER weist den AUFTRAGGEBER ausdrücklich darauf hin, dass sich die Anbieter von "Social-Media-Kanälen" ("Anbieter") in ihren Nutzungsbedingungen das Recht vorbehalten, Anzeigen und Auftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Dementsprechend sind die Anbieter nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher ein vom VERTRAGSNEHMER nicht kalkulierbares Risiko, dass Inserate und Auftritte ohne Grund entfernt werden. Im Falle einer Beanstandung durch einen anderen Nutzer werden die Anbieter die Möglichkeit einer Gegendarstellung einräumen, aber auch in diesem Fall werden die Inhalte sofort entfernt. In diesem Fall kann es einige Zeit dauern, bis der ursprüngliche, rechtmäßige Zustand wiederhergestellt ist. Der KUNDE arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die er keinen Einfluss hat, und legt diese auch der Bestellung des KUNDEN zu Grunde. Mit der Auftragserteilung erkennt der KUNDE ausdrücklich an, dass diese Nutzungsbedingungen der Anbieter die Rechte und Pflichten des Vertragsverhältnisses zwischen dem KUNDEN und dem AUFTRAGNEHMER (mit-)bestimmen. Der AUFTRAGGEBER beabsichtigt, den Auftrag des AUFTRAGNEHMERS nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien der "Social Media Kanäle" einzuhalten. Aufgrund der aktuell gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit eines jeden Nutzers, Verstöße geltend zu machen und damit eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann der AUFTRAGGEBER jedoch nicht garantieren, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

5. Beteiligung des Kunden

5.1 In jeder Phase und bei allen Fragen der Zusammenarbeit ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem AUFTRAGGEBER und dem KUNDEN und in diesem Zusammenhang eine angemessene Mitwirkung des AUFTRAGGEBERS an der Leistungserbringung erforderlich. Der AUFTRAGGEBER wird daher aktiv an der Durchführung des VERTRAGES durch den AUFTRAGNEHMER mitwirken, soweit dies erforderlich ist, z.B. durch Bereitstellung von Werbematerial, Pressematerial oder Artikeln zu den jeweiligen Projekten oder Aktionen, Anfragen und/oder Aufträgen, Beantwortung von Fragen und Überprüfung von Arbeitsergebnissen des AUFTRAGNEHMERS. Darüber hinaus stellt der AUFTRAGGEBER seine Zugangsdaten für das zu verwaltende Social Media Konto - z.B. Facebook, Instagram, LinkedIn, XING, Pinterest, YouTube, Google ("Social Media Konto") - zur Verfügung. Das Social-Media-Konto ist und bleibt auch nach Beendigung des Vertrages Eigentum des KUNDEN.

5.2 Der KUNDE benennt dem AUFTRAGNEHMER schriftlich einen qualifizierten Ansprechpartner/Projektleiter und teilt die Kontaktdaten mit, unter denen der Ansprechpartner oder ggf. sein Bevollmächtigter jederzeit erreichbar ist. Die Kontaktperson muss in der Lage sein, die notwendigen Entscheidungen für den KUNDEN zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der KUNDE wird den AUFTRAGGEBER unverzüglich schriftlich über Änderungen dieser Kontaktdaten informieren. Darüber hinaus stellt der AUFTRAGGEBER diejenigen Mitarbeiter des AUFTRAGGEBERS unentgeltlich zur Verfügung, die über besondere Kenntnisse verfügen, die für die Erfüllung des Vertrages und die Erbringung der hierin vereinbarten Leistungen durch den AUFTRAGGEBER erforderlich sind.

5.3 Nachteile und Mehrkosten, die durch eine Verletzung der in dieser Ziffer 5 und an anderer Stelle des Vertrages geregelten Mitwirkungspflichten des KUNDEN entstehen, gehen zu Lasten des KUNDEN. Insbesondere entfällt die Zahlungspflicht des KUNDEN nicht, wenn Leistungen des KUNDEN aufgrund mangelhafter oder nicht erbrachter Mitwirkungsleistungen des KUNDEN, des vom KUNDEN benannten Ansprechpartners oder anderer Mitarbeiter des KUNDEN nicht erbracht werden können.

6. Vergütung

6.1 Die Vergütung richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Preisen und/oder Prozentsätzen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, der Umsatz ist von der Umsatzsteuer befreit. Der AUFTRAGGEBER ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Die Abrechnung der Vergütung erfolgt jeweils zu Beginn eines Monats für den Vormonat.

6.2 Die Zahlungen sind innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Ein Skonto wird nicht gewährt. Nach Ablauf der 10-Tage-Frist berechnet der KUNDE Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes.

6.3 Werden Zahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, ist der VERTRAGSNEHMER nicht zur Leistungserbringung verpflichtet und kann die Leistungserbringung bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung verweigern.

7. Eigentumsrechte und Urheberrecht

7.1 Die vom KUNDEN nach dem jeweiligen Vertrag zu erbringenden Leistungen können eigene oder fremde Immaterialgüterrechte (u.a. Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Designrechte) enthalten, zu deren Nutzung der KUNDE nach Maßgabe des Vertrages berechtigt ist. Der KUNDE darf diese Rechte nur im Rahmen der ihm im Einzelnen ausdrücklich eingeräumten nicht ausschließlichen Nutzungsrechte nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an den Leistungen des AUFTRAGNEHMERS steht in jedem Fall unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der vom AUFTRAGNEHMER in Rechnung gestellten Vergütung für diese Leistungen. Nimmt der KUNDE die Leistungen des AUFTRAGNEHMERS bereits vor diesem Zeitpunkt in Anspruch, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

7.2 Für die Übertragung von weitergehenden als den vertraglich vereinbarten Nutzungsrechten oder von unbeschränkten Nutzungsrechten steht dem KUNDEN neben der vertraglich vorgesehenen Vergütung eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Weitere Rechte aus dem vorstehenden Satz sind insbesondere (i) die räumliche Ausdehnung der Nutzungsrechte, (ii) die zeitliche Ausdehnung der Nutzungsrechte, (iii) die inhaltliche Ausdehnung, wenn ein Werk in veränderter Form genutzt werden soll und (iv) die Nutzung in anderen als den vereinbarten Medien.

8. garantie

8.1 Im Falle von Pflichtverletzungen ist der KUNDE verpflichtet, diese unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Problems und der für die Störungsbeseitigung nützlichen Informationen anzuzeigen.

8.2 Der VERTRAGSNEHMER gibt keinerlei Garantien, insbesondere nicht für den Erfolg der sich aus dem Vertrag und den AGB ergebenden verkaufsfördernden Maßnahmen.

9 Haftung, Entschädigung, Vertragsstrafe

9.1 Der AUFTRAGNEHMER haftet in vollem Umfang nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen, sowie bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die der AUFTRAGNEHMER eine Garantie übernommen hat. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der AUFTRAGNEHMER nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht) - und zwar nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens und begrenzt auf den im Vertrag genannten Betrag für sechs (6) Monate. In diesem Fall haftet der AUFTRAGGEBER auch nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden und/oder entgangenen Gewinn. Eine weitergehende Haftung des AUFTRAGGEBERS ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer 9.1 gelten auch zugunsten von Organen, Mitarbeitern und Dritten, die im Auftrag des AUFTRAGGEBERS handeln.

9.2 Die Haftungsbeschränkungen der Ziffer 9.1 gelten nicht bei einer Haftung für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit), bei arglistig verschwiegenen Mängeln und bei einer Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.3 Für alle Ansprüche gegen den KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt eine Verjährungsfrist von zwei (2) Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der KUNDE von dem Schaden Kenntnis erlangt oder hätte erlangen müssen. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder die Erforderlichkeit der Kenntnis verjähren Schadensersatzansprüche spätestens nach drei (3) Jahren ab dem Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses. Dies gilt nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Personenschäden sowie bei der Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln bleibt von den Regelungen dieser Ziffer 9.3 unberührt.

9.4 Im Falle eines leicht fahrlässig verursachten Datenverlustes ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

9.5 Die in den Ziffern 9.1 bis 9.3 genannten Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend auch für den KUNDEN.

9.6 Der KUNDE verpflichtet sich, den KUNDEN und die mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15ff. AktG von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten) auf erstes Anfordern freizustellen, die Dritte gegen den KUNDEN oder mit ihm verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15ff. AktG aufgrund von Mitwirkungshandlungen des KUNDEN geltend machen (Ziffer 5). Diese Freistellungsverpflichtung umfasst auch alle Ansprüche, die von Dritten aufgrund einer angeblichen Verletzung eines Patents, Urheberrechts, Warenzeichens, Geschäftsgeheimnisses oder aufgrund unlauteren Wettbewerbs aufgrund von (Mitwirkungs-)Handlungen des KUNDEN gemäß Ziffer 5 geltend gemacht werden. Der KUNDE verpflichtet sich, den KUNDEN auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten) freizustellen, die Dritte gegen den KUNDEN wegen einer angeblichen Verletzung eines Patents, Urheberrechts, Warenzeichens oder sonstiger Rechte Dritter durch den KUNDEN erheben.

10 Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1 Der KUNDE und der AUFTRAGNEHMER verpflichten sich, alle Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen, die der jeweils anderen Partei im Rahmen der Vertragserfüllung (einschließlich der Tatsache des Vertragsschlusses) bekannt werden oder ihr zugänglich sind, gegenüber Dritten geheim zu halten ("vertrauliche Informationen"). Dies sind insbesondere alle Informationen des VERTRAGSPARTners über Know-how, Geschäftsmodelle, Prozesse und (Marketing-)Konzepte.

10.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gemäß vorstehender Ziffer 10.1 gilt nicht für vertrauliche Informationen, die von einer Partei offengelegt werden, wenn und soweit (i) sich diese vertraulichen Informationen vor der Offenlegung rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit in ihrem Besitz befanden, (ii) diese vertraulichen Informationen ohne ihr Verschulden veröffentlicht oder anderweitig allgemein bekannt geworden sind, (iii) diese vertraulichen Informationen ihr nach Abschluss des Vertrages rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit von einem oder mehreren Dritten mitgeteilt worden sind, d.h. (iv) sie werden von der offenlegenden Partei schriftlich freigegeben; (v) sie wurden von ihr oder einem ihrer verbundenen Unternehmen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages oder später entwickelt, unabhängig von der Offenlegung durch die andere Partei; (vi) sie wurden von der offenlegenden Partei ohne entsprechende Verpflichtungen und Einschränkungen einem Dritten zugänglich gemacht; (vii) sie aufgrund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften offengelegt werden müssen, wenn die offenlegende Partei unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt wird und der Umfang der Offenlegung so weit wie möglich begrenzt wird, oder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung offengelegt werden müssen, wenn die offenlegende Partei unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt wird und keine Möglichkeit besteht, die Anordnung anzufechten, oder (viii) ihre Offenlegung gegenüber Dritten für die Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.

10.3 Der KUNDE darf vertrauliche Informationen Mitarbeitern und Mitarbeitern von mit ihm im Sinne der §§ 15 ff. des Aktiengesetzes verbundenen Unternehmen nur insoweit zugänglich machen, als dies zur Ausübung des ihm eingeräumten Nutzungsrechts erforderlich ist. Der KUNDE darf Dritten nur mit Zustimmung des KUNDEN Zugang zu den Vertraulichen Informationen gewähren. Der KUNDE wird alle Personen, denen er berechtigterweise Zugang zu den Vertraulichen Informationen des KUNDEN gewährt, über die Rechte des KUNDEN an diesen Vertraulichen Informationen und die Pflicht zur Geheimhaltung belehren und diese Personen schriftlich zur Geheimhaltung verpflichten.

10.4 Die Vertraulichkeitsbestimmungen nach dieser Ziffer 10 gelten für weitere zwei (2) Jahre nach Beendigung des Vertrages fort.

10.5 Der KUNDE ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem KUNDEN als Referenz für Marketingzwecke zu verwenden und insbesondere in Marketingunterlagen (Tombstones) oder Pressemitteilungen oder im Internet (z.B. eigene Homepage) als Referenz zu nennen. In diesem Zusammenhang ist der KUNDE auch berechtigt, den Firmennamen sowie Markenauftritte (z.B. Logo, Bild- und Wortmarke) des KUNDEN zu verwenden.

10.6 Sonstige Veröffentlichungen, Pressemitteilungen und sonstige Mitteilungen, die über Ziffer 10.5 hinausgehen, sind vor der Veröffentlichung zwischen dem KUNDEN und dem KUNDEN gemeinsam abzustimmen.

10.7 Die Parteien sind verpflichtet, alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der KUNDE sorgt dafür, dass dem AUFTRAGGEBER über die gesetzlichen Vorschriften hinaus alle relevanten Tatsachen bekannt gemacht werden, deren Kenntnis aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist. Zugangsdaten (Benutzername, Passwort, etc.), die dem geschützten Datenzugriff des KUNDEN dienen, sind sorgfältig aufzubewahren und dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Erlangt der KUNDE Kenntnis davon, dass unbefugte Dritte sich Zugangsdaten verschafft haben oder besteht ein entsprechender schwerwiegender Verdacht, so hat der KUNDE den AUFTRAGNEHMER unverzüglich schriftlich zu informieren.

11. Laufzeit des Vertrages


11.1 Die Laufzeit, Kündigung und Kündigungsfristen sind im Vertrag festgelegt.

11.2 Unabhängig von den vertraglichen Regelungen ist eine Kündigung aus wichtigem Grund stets zulässig. Ein wichtiger Grund liegt für jede Partei insbesondere vor, (i) wenn über das Vermögen der anderen Partei ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt oder über das Vermögen der anderen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wird, (ii) wenn gegen die andere Partei Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen und nicht innerhalb eines Monats aufgehoben werden und/oder (iii) wenn die andere Partei wesentliche Pflichten aus dem Vertrag und/oder den AGB verletzt. Ein wichtiger Grund liegt für den KUNDEN insbesondere auch vor, (i) wenn der KUNDE seine Zahlungen einstellt oder sich die Vermögensverhältnisse des KUNDEN nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtern, (ii) wenn sich die Mehrheitsverhältnisse am KUNDEN ändern (Change of Control) und/oder (iii) wenn der KUNDE seine Mitwirkungspflichten in erheblichem Maße verletzt, auch bei einer einmaligen Verletzung der Mitwirkungspflichten.

11.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11.4 Im Falle der Beendigung oder des Ablaufs der Vereinbarung (i) hat jede Partei der anderen Partei alle vertraulichen Informationen zu übergeben oder auf Verlangen zu vernichten und auf Verlangen die Vollständigkeit der Übergabe oder Vernichtung schriftlich zu bestätigen. Dies gilt nicht, soweit die empfangende Partei gesetzlich verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen selbständig aufzubewahren und nicht an Dritte weiterzugeben, oder soweit die vertraulichen Informationen aufgrund eines laufenden oder anhängigen Rechtsstreits zu Beweiszwecken benötigt werden. Ausgenommen von der Pflicht zur Vernichtung sind Vertrauliche Informationen, die automatisch durch Datensicherungssysteme gesichert werden und auf die kein systematischer Zugriff besteht; und (ii) der Vergütungsanspruch des VERTRAGSPARTNERS erlischt erst nach vollständiger Vergütung nach dem vertraglich vereinbarten Vertragsende.

11.5 Im Falle einer Kündigung kann die vom KUNDEN bereits gezahlte Vergütung für die vom VERTRAGSPARTNER erbrachten Leistungen nicht zurückgefordert werden.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen AGB. Der KUNDE behält sich das Recht vor, die AGB für zukünftige Geschäfte jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird die beabsichtigte Änderung dem KUNDEN schriftlich bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der KUNDE nicht schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird der ANTRAGSTELLER bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Der schriftliche Widerspruch muss innerhalb von vier (4) Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen beim VERTRAGSANBIETER eingehen. Erfolgt ein solcher Widerspruch, wird der Vertrag ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht der Parteien, den Vertrag zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.

12.2 Der AUFTRAGGEBER ist nicht berechtigt, seine Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag und diesen AGB ohne vorherige schriftliche Zustimmung des AUFTRAGGEBERS ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen und/oder abzutreten. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem AUFTRAGNEHMER ganz oder teilweise auf ein mit dem AUFTRAGNEHMER verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15ff AktG zu übertragen und/oder abzutreten.

12.3 Der KUNDE kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Er kann seine Ansprüche - unbeschadet der Regelung des § 354a HGB - nicht an Dritte abtreten. Der KUNDE hat kein Zurückbehaltungsrecht - gleich aus welchem Rechtsgrund - an vertraulichen Informationen und/oder sonstigen Gegenständen, die im Eigentum des KUNDEN stehen.

12.4 Erfüllungsort für alle Leistungen des VERTRAGERS ist Regensburg.

12.5 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

12.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem KUNDEN und dem AUFTRAGNEHMER aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag und diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, Regensburg.

12.7 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt.

Aktualisiert: August 2019